1.1.11 Stückliste - Zweck und Inhalt
Zweck
Stücklisten dienen für Angaben, die sonst nicht direkt in der zeichnerischen Darstellung untergebracht werden können.
Stücklisten sind für jede Haupt- und Gruppenzeichnung aufzustellen und können fest oder lose sein. Aus den Konstruktionsstücklisten entstehen die für die Abwicklung eines Auftrages bestimmten Fertigungsstücklisten.
Technische Zeichnungen und Stücklisten sind für die Produktdokumentation von grundlegender Bedeutung. Sie enthalten geometrische (Maßangaben), technologische (Werkstoffangaben) und organisatorische Informationen (teilebezogene Angaben), siehe Tabelle im Abschnitt "Inhalt".
Im Allgemeinen empfiehlt sich die Anwendung der Baukastenstückliste. Hierbei werden in der übergeordneten Stückliste nur die Hauptgruppen und in den Hauptgruppenstücklisten nur die Baugruppen angegeben.
Wegen ihres modularen Aufbaus liegen Baukastenstücklisten allen EDV-Stücklistenverwaltungssystemen zugrunde. Aus Baukastenstücklisten können leicht andere Stücklistenformen abgeleitet und aufgestellt werden, z. B. Strukturstücklisten, Mengenübersichtsstücklisten usw.
Inhalt
Informationsmerkmale | |||
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Technische Zeichnung/Stückliste | Technologische Informationen | Werkstoffbezogene Angaben |
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Oberflächenbezogene Angaben |
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Qualitätsbezogene Angaben |
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Mitgeltende Informationen |
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Geometrische Informationen | Darstellung mittels Linien, Bild oder Text |
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Darstellungsangaben |
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Maßangaben und Wortangaben |
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Toleranzangaben |
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Organisatorische Informationen | Unterlagenbezogene Angaben |
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Sachbezogene/teilbezogene Angaben |
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Beispiele
Beispiel eines ausgefüllten Stücklistenvordrucks (Bild zum Vergrößern anklicken).
Beispiel eines ausgefüllten Stücklistenvordrucks (Bild zum Vergrößern anklicken).